Whistleblowing EU (Österreich)
Verstöße, Korruption und Missbrauch, von denen man im beruflichen Umfeld Kenntnis erlangt, melden zu können, ist ein in der gesamten Europäischen Union anerkanntes Recht. Und es ist ein Recht, dies sicher, geschützt und vertraulich tun zu können.
Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verpflichtet Organisationen, sichere und vertrauliche Meldekanäle einzurichten und hinweisgebende Personen vor Repressalien zu schützen.
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- die Identität hinweisgebender Personen zu schützen und vollständige Vertraulichkeit zu gewährleisten
- sichere interne und externe Meldekanäle mit strukturierter Fallbearbeitung bereitzustellen
- Nachvollziehbarkeit, Auditierbarkeit und eine zuverlässige Folgemaßnahme der Meldungen sicherzustellen
- die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/1937 zu erfüllen
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