Whistleblowing EU (Deutschland)
Verstöße, Korruption und Missbrauch, von denen man im beruflichen Umfeld Kenntnis erlangt, melden zu können, ist ein in der gesamten Europäischen Union anerkanntes Recht. Und es ist ein Recht, dies sicher, geschützt und vertraulich tun zu können.
Die EU-Hinweisgeberrichtlinie
Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verpflichtet Organisationen, sichere und vertrauliche Meldekanäle einzurichten und hinweisgebende Personen vor Repressalien zu schützen.
In Deutschland setzt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 31. Mai 2023 die Richtlinie um. Es verpflichtet öffentliche Stellen und private Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung interner Meldestellen. Externe Meldestelle ist das Bundesamt für Justiz.
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- die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/1937 zu erfüllen
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